Durch eine Änderung des Luftfahrtgesetzes (1191 d.B.) werden die Regelungen
der Joint Aviation Authorities (Vereinigte Europäische Luftfahrtbehörden)
betreffend die Lizenzierung und die Tauglichkeit von Piloten ("Joint
Aviation Requirements-Flight Crew Licensing": "JAR-FCL") in das
österreichische Recht eingegliedert. Daneben sind einige weitere Änderungen
der das zivile Luftfahrtpersonal regelnden Bestimmungen des
Luftfahrtgesetzes erforderlich.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Implementierung von JAR-FCL in
Österreich werden von der Regierungsvorlage in den Erläuternden Bemerkungen
als positiv beurteilt: Zum einen würden sich Vorteile für österreichische
Luftverkehrsunternehmen ergeben, da mit der Implementierung von JAR-FCL und
der daraus folgenden automatischen gegenseitigen Anerkennung von
Pilotenberechtigungen in ganz Europa der Verwaltungsaufwand für nötige
Anerkennungsverfahren wegfiele. Im Bedarfsfall wäre somit für
Luftverkehrsunternehmen ein flexiblerer Wechsel der Crews möglich. Darüber
hinaus würde die Möglichkeit des Erwerbs einer JAR-FCL Lizenz in Österreich
für österreichische Piloten die Berufschancen im europäischen und sogar im
nicht-europäischen Ausland wesentlich verbessern, wo ein "rein
österreichischer" Zivilluftfahrerschein mittlerweile immer weniger
akzeptiert wird, heißt es.
FPÖ, ÖVP und SPÖ legten einen Abänderungsantrag vor, wonach die in der
Regierungsvorlage enthaltene Betriebspflicht für flugmedizinische Zentren
entfallen soll, da eine solche Verpflichtung in den Bestimmungen der JAA
nicht vorgesehen ist. Für die Autorisierung der flugmedizinischen Zentren
soll der Verkehrsminister zuständig sein. Außerdem wird in dem Antrag
klargestellt, dass Fracht-, Kurier- und Expresssendungen nur dann von einem
Luftverkehrsunternehmen oder dessen Beauftragten übernommen werden dürfen,
wenn die Sendungen entweder einer entsprechenden Sicherheitskontrolle
unterzogen oder von einem bekannten Versender bzw. reglementierten
Beauftragten angeliefert worden sind.
Die beiden Regierungsparteien und die SPÖ stimmten der Vorlage in der
Fassung des Abänderungsantrages zu.
Jetzt muss das Gesetz in den NR (also formell als Änderung des
Gesetzes beschlossen werden).
Danach kann das Ministerium die Verordnung (Novellierung der ZLPV) erlassen.
Teil dieser Verordnung (als Anhang) wird die österr. Übersetzung der JAR-FCL
sein.