Mitte November hat die EU-Kommission ihr Gesetzvorschlagsrechts genutzt,
der europäischen Luftfahrtagentur EASA die Verantwortung für Betrieb (Operations) und Pilotenlizenzen (Licensing)
innerhalb der Europäischen Union zu übertragen (proposed amendment to regulation 1592).
Die EU-Kommission hat dabei ihrerseits den Vorschlag der EASA akzeptiert,
einen PPL für Freizeitpiloten (recreational PPL) einzuführen und mit der zugehörigen Lizenzverwaltung andere Organisationen,
zum Beispiel einen Luftsportverband, zu betrauen.
Entsprechend dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gesetz kann die Fliegertauglichkeit im Rahmen der Freizeitpilotenlizenz
von einem Allgemeinmediziner festgestellt werden.
Der Vorschlag der EU-Kommission bedarf der Verabschiedung durch EU-Parlament und Rat.
(aus http://www.aerokurier.rotor.com/AKNACHR/AENEWS.HTM#NACHRICHTEN)

Bitte vergleichten Sie dazu auch den Artkel (Vortragszusammenfassung)
von Dr. Jürgen Knüppel : Deutsche „Medicals“ für Sportflieger & Vorschlag DAeC Hausarztmodell
(kommentiert von Christian Husek)
Wie ist IhreMeinung dazu ? - Kommentare werden gerne auf der Homepage veröffentlicht (Mail an christian-husek@chello.at) Wir hoffen, daß unsere Interessenvertretungen da noch ein Wörtchen mitsprechen können ... !"

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